LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.01.2010 (5 Ta 206/09)
1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 06.07.2009 - 4 Ca 1159/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 936,70 [...]