LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.03.2006 (9 Sa 904/05)
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die Leistung von Arbeits- und Überstundenvergütung sowie von Provision und Zinsen. Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen [...]