LSG Thüringen - Beschluss vom 30.07.2018 (L 1 JVEG 1321/16)
Die Entschädigung für den Befundbericht vom 28. September 2016 wird auf 5,95 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. Zuständig für die Entscheidung ist nach dem [...]