LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 30.08.2015 (L 32 AS 1888/15 B PKH)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 wird als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. [...]