LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.08.2015 (L 7 AS 806/15)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 27.04.2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird [...]