LSG Hamburg - Beschluss vom 08.06.2015 (L 3 SB 5/11)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) im Streit. Auf den [...]