LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 16.05.2008 (3 Sa 331/07)
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten seit 1991 als Außendienstmitarbeiter gegen ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt ca. 1.550,00 EUR [...]