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Sozialrecht, Arbeitsrecht -

Arbeit & Soziales: Gesetzliche Änderungen ab 2024

Mit dem neuen Jahr treten in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. So werden etwa der Mindestlohn, das Bürger- und Pflegegeld sowie die Anzahl der Kinderkrankentage erhöht. Dabei steigen die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Zudem wurde die Opferentschädigung neu im SGB XIV geregelt. 

Mindestlohn 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 € brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,82 €. 

Minijobber

Ab Januar 2024 dürfen Minijobber 538 € im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.

Eingliederung von Arbeitssuchenden 

Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen - etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters - kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.

„Lieferkettengesetz“ 

Das sog. Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) sieht vor, dass Unternehmen Verantwortung dafür tragen, Menschenrechte in globalen Lieferketten einzuhalten. Dazu gehört z.B. der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne aber auch der Schutz der Umwelt.  

Ab 01.01.2024 greift das Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten - bislang verpflichtete das Gesetz lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.

Bürgergeld 

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 € im Monat - 61 € mehr als bisher.

Teilhabe behinderter Menschen

Um mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollen Menschen mit Behinderung verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies gelingt, ändern sich zum 01.01.2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Beitragsbemessungsgrenzen 

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen für 2024. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. 

Opferentschädigung: Neues SGB XIV

Ein neues Sozialgesetzbuch tritt in Kraft. Das Soziale Entschädigungsrecht ist nunmehr im SGB XIV neu geregelt. Hiermit soll Opfern von Gewalt - auch von Terror und sexuellem Missbrauch - schneller und zielgerichteter geholfen werden.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wird durch ein elektronisches Rezept (E-Rezept) abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.

Kinderkrankentage

Die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. 

Grenzwerte fürs Trinkwasser

Mit der neuen Trinkwasserverordnung werden einige Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt. Ab 12.01.2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte sollen folgen. Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie ist u.a. in Kunstharzen enthalten, die auch zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.

Pflegegeld

Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge werden um jeweils 5 % erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 - statt eines Einmalanspruchs - jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wird erhöht.

Pflegestudium

Das Pflegestudium soll u.a. durch eine Ausbildungsvergütung für Studierende attraktiver werden. Zudem soll es vereinfacht werden, in diesem Bereich ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung v. 29.12.2023

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