BGH - Beschluss vom 16.07.2009 (V ZR 57/09)
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin. Der Wert des Streitgegenstandes wird für die Revisionsinstanz auf 500 EUR festgesetzt. I. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Mitglied die Beklagte [...]