BSG - Beschluss vom 22.02.2024 (B 3 P 13/23 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Juli 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I Das LSG hat [...]