BSG - Beschluss vom 25.04.2019 (B 2 U 40/19 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die [...]