LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.08.2018 (L 5 SO 425/18 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.06.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das [...]