LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 05.01.2015 (L 1 KR 278/13)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Beigeladenen zu 2) - 4) haben ihre Kosten selbst zu tragen. [...]