LAG Düsseldorf - Beschluss vom 14.04.2004 (16 Ta 203/04)
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den vorgenannten Beschluss des Arbeitsgerichts ist zulässig: Sie ist nach § 128 Abs. 4 Satz 1 BRAGO statthaft. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt 50,00 EURO, da er [...]