OLG Köln - Beschluss vom 05.10.2009 (17 W 268/09)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 570,00 € (296,40 € + 273,60 €). I. Mit seiner Klage begehrte der Kläger [...]