OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.02.2009 (10 W 4/09)
Die Klägerin begehrt von der Beklagten restlichen Werklohn hinsichtlich des Bauvorhabens 'A' in O1. Sie hat beantragt, die Beklagte zur Zahlung von EUR 41.164,93 zu verurteilen. Die Beklagte hat den Streithelferinnen [...]