FG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 26.11.2007 (6 Ko 2195/07)
Streitig ist, ob dem Kläger und Erinnerungsführer - Ef - eine anteilige Erstattung der Erledigungsgebühr in Höhe des 1,3 fachen Satzes statt des 1,0 fachen Satzes zusteht. I. Mit seiner Klage verfolgte der Ef die [...]