OLG Oldenburg - Beschluß vom 05.01.1999 (7 W 3/98)
Die Rechtspflegerin beim Landgericht O. hat die aufgrund des am 29.8.1997 verkündeten Urteils der Kammer für Baulandsachen der Antragsgegnerin entstandenen Kosten am 16.11.1998 auf 4.611,50 DM nebst Zinsen gegen den [...]