BGH - Beschluß vom 12.11.2002 (4 StR 384/02)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 24. Mai 2002 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]