BFH - Beschluss vom 13.04.2007 (IX B 14/07)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es kann offen bleiben, ob ihre Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht; jedenfalls liegen die geltend gemachten [...]