OLG Stuttgart - Beschluss vom 17.10.2002 (5 W 45/02)
I. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage Zahlung rückständiger Mieten in Höhe von insgesamt 3.107,88 EURO nebst Zinsen, sowie Räumung und Herausgabe der Mietsache, einer Ladeneinheit in L. Der Mietvertrag vom [...]