BayObLG - Beschluss vom 01.04.2004 (1Z BR 1/04)
I. Der im Alter von 62 Jahren verstorbene Erblasser war seit 1988 geschieden und kinderlos. Er hatte sechs Geschwister, von denen drei noch am Leben waren, als er am 18.1.1989 das folgende eigenhändig ge- und [...]