LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 11.08.2010 (6 Ta 91/10)
Die Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24. März 2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die statthafte Beschwerde ist nicht begründet. [...]