LAG Köln - Beschluss vom 26.08.2010 (9 Ta 287/10)
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Urteilsberichtigungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19. März 2010 - 6 Ca 1010/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. I. Die Parteien streiten darüber, ob das [...]