LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.06.2010 (8 Ta 127/10)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 29.03.2010, Az. 11 Ca 452/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die nach § 127 Abs. 2 S. 2 [...]