LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 14.09.2010 (5 Ta 180/10)
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 18. August 2010 - 6 Ga 2/10 - abgeändert. Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf EUR 2.600,00 [...]