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LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.01.2012 (9 Ta 253/11)

Abänderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe aufgrund des Nachweises der Finanzierung eines Pkw

1. Auf die Gegenvorstellung der Klägerin gem. Schreiben vom 14.12.2011 werden der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7.12.2011, Az.: 9 Ta 253/11 sowie der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen [...]
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.01.2012 (9 Ta 242/11)

Prozesskostenhilfe; Ablehnung der Bewilligung; hinreichende Erfolgsaussicht

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 4.10.2011, Az. 8 Ca 1176/11 abgeändert: Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe [...]