LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.01.2012 (9 Ta 242/11)
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 4.10.2011, Az. 8 Ca 1176/11 abgeändert: Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe [...]