Sozialrecht -

Änderungen beim Elterngeld

Der Bundesrat hat Änderungen beim Elterngeld angeregt.

In seiner Stellungnahme fordert er die Bundesregierung auf, einige Regelungen zum Elterngeld zu überprüfen und die Leistungsberechtigung zu erweitern.

Die Stellungnahme sieht vor, die Einkommensermittlung nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts und nicht wie im Entwurf vorgesehen, nach der Arbeitslosengeld II-/ Sozialgeld-Verordnung zu ermitteln.

Daneben soll ausdrücklich klar gestellt werden, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf Elterngeld haben, da sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur eine soziale Grundsicherung erhalten sollen.

Des Weiteren regt der Bundesrat an, zu überprüfen, ob die Regelung, die einen vierzehnmonatigen Anspruch auf Elterngeld für einen Elternteil vom Innehaben des alleinigen Sorgerechts abhängig macht, mit der Intention des neuen Kindschaftsrechts vereinbar ist, ein gemeinsames Sorgerecht auch getrennt lebender Eltern anzustreben.

Um auch für ein zweites Kind Elterngeld zu erhalten, ohne dass eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wurde, soll die Frist zwischen den beiden Geburten im Interesse von Mutter und Kind von 24 auf 36 Monate erweitert werden.


Die Bundesregierung hat nunmehr die Möglichkeit, zur Stellungnahme des Bundesrates eine Gegenäußerung abzugeben. Der Deutsche Bundestag wird erst im Anschluss daran auf der Grundlage von Gesetzentwurf, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung beschließen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 07.07.06