Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO ) verfolgte der InsO-Gesetzgeber das Ziel, überschuldeten natürlichen Personen, die keine oder nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausüben, den Weg zur Restschuldbefreiung zu eröffnen, ohne die Gerichte damit in größerem Umfang zu belasten. Auf der folgenden Seite finden Sie als Anwalt alle Informationen über die Verbraucherinsolvenz sowie zahlreiche praktische Muster, die Sie sofort in Ihrem Mandat einsetzen und so wertvolle Zeit sparen können!
Unser Fachbeitrag erklärt, wie sich die gesetzlichen Regelungen zur Verbraucherinsolvenz verändert haben und in welchem dreistufigem Aufbau das Verbraucherinsolvenzverfahren im Fall eines Eigenantrags abläuft!
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Gem. § 304 Abs. 1 InsO kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur bei natürlichen Personen durchgeführt werden, die keinerlei selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Ist dies auch der Fall bei Gesellschaftern von Personengesellschaften oder einer vormaligen Selbständigkeit? Was sind die Unterschiede zu den Voraussetzungen der Restschuldbefreiung? Hier erfahren Sie, was Sie über den Anwendungsbereich von Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung wissen müssen!
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Die Kostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Alles über Voraussetzungen, Antrag, Entscheidung, Wirkungen und mehr finden Sie hier in unserem Fachbeitrag! Außerdem erhalten Sie hier Zugriff auf einen Musterantrag auf Kostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren, welchen Sie sofort in Ihrem Mandat einsetzen können!
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Hier gelangen Sie zum direkten Download unseres Muster-Fremdantrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens!
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