Von essenzieller Bedeutung für Ihre anwaltliche Tätigkeit: Erfahren Sie auf der folgenden Themenseite, wie Sie die Anwaltsgebühren im Verbraucherinsolvenzverfahren bei der (vor-)gerichtlichen Vertretung von Schuldner oder Gläubiger berechnen und was Sie über die Beratungshilfe wissen müssen. Hier finden Sie als Anwalt nicht nur alle relevanten Informationen, sondern auch konkrete Fallbeispiele, an denen Sie sich bei der Berechnung orientieren können!
Ist Ihr Mandant Schuldner im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz, kann es sein, dass er Sie als Anwalt zunächst beauftragt, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen, ohne dass ein Insolvenzverfahren anhängig gemacht werden soll. Wie Sie dann beispielsweise den Gegenstandswert, Ihre Beratungsgebühr und Gebührenansprüche für eine außergerichtliche Vertretung bestimmen, erläutert unser Fachbeitrag!
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In unserem Fachbeitrag erfahren Sie alle Informationen über die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren der Verbraucherinsolvenz, differenziert nach der anwaltlichen Vertretung des Schuldners und der des Gläubigers. Zudem finden Sie hier konkrete Fallbeispiele zur Veranschaulichung, an denen Sie sich orientieren können! Klicken Sie hier!
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Wann und unter welchen Voraussetzungen hat der mittellose Schuldner in der Verbraucherinsolvenz einen Anspruch auf Beratungshilfe? Welche Gebühren erhält der Anwalt in einem solchen Falle für die anwaltliche Vertretung? Hier finden Sie alle Details über die Beratungshilfe!
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