Ausschließlich im Rahmen der Verbraucherinsolvenz erfolgt das sog. vereinfachte Insolvenzverfahren. Sicherungsmaßnahmen, Besonderheiten, Treuhänder und mehr: Auf unserer Themenseite haben wir für Sie als Anwalt alle relevanten Informationen kompakt zusammengefasst, die Sie für Ihr insolvenzrechtliches Mandat brauchen. Lesen Sie bis zum Schluss!
Es gibt zahlreiche Besonderheiten im vereinfachten Verfahren bei Verbraucherinsolvenz, die Sie als Anwalt kennen müssen. In unserem ausführlichen Fachbeitrag finden Sie alle Informationen!
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Im Rahmen des vereinfachten Insolvenzverfahrens in der Verbraucherinsolvenz kann das Insolvenzgericht nach Eingang eines zulässigen Eröffnungsantrags Sicherungsmaßnahmen anordnen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Welche Sicherungsmaßnahmen dies konkret sind und weitere Informationen finden Sie hier in unserem Fachbeitrag!
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Anstelle eines Insolvenzverwalters ist im vereinfachten Insolvenzverfahren der Verbraucherinsolvenz ein Treuhänder zu bestellen (§§ 27 Abs. 1, 313 Abs. 1 InsO a.F.). Wie wird der Treuhänder ausgewählt, welche Rechtsstellung hat er und was sind seine Aufgaben? Hier finden Sie die Antworten!
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Unser Fachbeitrag erläutert die vereinfachte Verteilung des Schuldnervermögens im vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren! Klicken Sie hier!
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Das vereinfachte Insolvenzverfahren ist abzuschließen, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Details über die Erstellung des Schlussverzeichnisses, Erlösverteilung und Verfahrensaufhebung finden Sie hier!
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