Bevor im Rahmen der Verbraucherinsolvenz ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann, muss zunächst die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert sein. Auf der folgenden Themenseite haben wir für Sie als Anwalt alle relevanten Informationen zusammengefasst, z.B. über Zuständigkeiten, den Schuldenbereinigungsplan, Verfahrensablauf und Kosten. So sind Sie über die außergerichtliche Schuldenbereinigung in der Verbraucherinsolvenz rundum informiert und stellen die optimale anwaltliche Beratung Ihres Mandanten sicher!
Das Gesetz sagt nicht, wer als geeignete Person oder Stelle in Betracht kommt, um bei einer Verbraucherinsolvenz die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen. Vielmehr sieht § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO entsprechende Ausführungsgesetze der Länder vor. Hier finden Sie die Details!
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Bei der Verbraucherinsolvenz wird ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt. Unser Fachbeitrag erläutert ausführlich den allgemeinen Planinhalt und Details zum Vorschlag der Schuldenbereinigung. Außerdem finden Sie hier Beispiele zur Veranschaulichung! Lesen Sie weiter!
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Wie geht es nach der Übermittlung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren weiter? Hier erfahren Sie alles über den weiteren Ablauf!
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Schuldnerberatungsstelle, Rechtsanwaltskosten, Beratungshilfe und mehr: Unser Fachbeitrag erklärt, welche Kosten in welcher Konstellation auf den Schuldner bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz zukommen.
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