Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz kann sowohl vom Schuldner als auch von einem Gläubiger ein Eröffnungsantrag gestellt werden. Sollte Ihr Mandat sich hiermit befassen, dann ist die folgende anwaltliche Themenseite genau das Richtige für Sie: Erfahren Sie alles, was Sie über Antragsinhalt, Kosten, beizufügende Nachweise und Unterlagen, Antragsmängel und den nachträglichen Eigenantrag wissen müssen. So sind Sie für die Beratung und Vertretung Ihres Mandanten rund um den Eröffnungsantrag in der Verbraucherinsolvenz bestens gerüstet!
Welche Besonderheiten gelten für den auf die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichteten Antrag eines Gläubigers? Welche Verfahrenskosten entstehen bei einem Eröffnungsantrag des Gläubigers im Verbraucherinsolvenzverfahren? Hier finden Sie die Antworten!
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Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz kann der Schulder, wenn der Gläubiger einen Eröffnungsantrag gestellt hat, innerhalb von zwei Wochen einen eigenen Eröffnungsantrag stellen. Was Sie über diesen Eigenantrag des Schuldners wissen müssen und was passiert, wenn ein solcher nicht gestellt wird, erfahren Sie hier in unserem Fachbeitrag!
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Was ist beim Eröffnungsantrag des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz bzgl. des Antragsinhalts zu beachten und welche Nachweise und Unterlagen sind dem Eröffnungsantrag beizufügen? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle Informationen sowie eine Liste der beizufügenden Unterlagen. So übersehen Sie sicher nichts!
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Wann liegt ein Mangel des Eröffnungsantrags des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz vor und was sind die jeweiligen Rechtsfolgen? Hier gelangen Sie zu unserem ausführlichen Fachbeitrag!
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