Der Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens. Und weil das so ist, ist es für Sie als Anwalt im Insolvenzrecht unerlässlich, alle Details über den Insolvenzverwalter genau zu kennen und so die optimale Beratung Ihres Mandanten sicherstellen zu können. Auf der folgenden Themenseite finden Sie allgemeine Informationen rund um den Insolvenzverwalter, um einen raschen Überblick zu bekommen. Beachten Sie zudem unsere zahlreichen weiteren Themenseiten über den Insolvenzverwalter, die Sie am Ende dieser Seite finden und welche relevante Aspekte für Sie weiter vertiefen!
Begriff des Insolvenzverwalters, Amtstheorie, Vertretertheorie, Anerkennung als Beruf und alles über die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters: In unserem Fachbeitrag finden Sie die relevanten Details über die rechtliche Stellung des Insolvenzverwalters auf einen Blick!
Mehr erfahren
Klicken Sie hier, um zu unserem Fachbeitrag zu gelangen, der Sie ausführlich über die Bestellung und Entlassung des Insolvenzverwalters mit Details zur Vorauswahlliste, Gläubigerausschuss, konkreten Auswahlkriterien, Einzelfalleignung und weiteren Aspekten vertraut macht!
Mehr erfahren
Der Insolvenzverwalter kann einer Haftung nach § 60 InsO, § 61 InsO und der Amtshaftung unterliegen. Klicken Sie hier für alle Informationen, die für Ihr Mandat von Bedeutung sind!
Mehr erfahren
Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist für Ihr Mandat für besondere Bedeutung. Berechnungsgrundlage nach dem InsVV, Bereinigung der Insolvenzmasse, Berechnung des Regelsatzes nach § 2 InsVV, Zu- und Abschläge, Auslagenerstattung, Mindestvergütung und mehr: Mit den Details der Vergütung des Insolvenzverwalters befasst sich unser ausführlicher Fachbeitrag. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren