Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist ein häufiger Streitpunkt zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht. Auf der folgenden Themenseite finden Sie als Anwalt eine kompakte Übersicht über alle relevanten Fragen und Details rund um die Vergütung des Insolvenzverwalters, die Sie für Ihr Mandat brauchen! Lesen Sie bis zum Schluss!
Regelsatz, Mindestvergütung, Umsatzsteuer, Vorschuss und mehr: Hier finden Sie die Grundsätze der Vergütung des Insolvenzverwalters!
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Berechnungsgrundlage nach § 1 InsVV bestimmen, Bereinigung der Insolvenzmasse, Regelsatz nach § 2 InsVV berechnen, Zu- und Abschläge nach § 3 InsVV, Auslagenerstattung, Umsatzsteuer, Vorschuss, Mindestvergütung: Die Vergütung des Insolvenzverwalters konkret zu berechnen erscheint zunächst kompliziert. Doch unser ausführlicher Fachbeitrag geht anhand von zahlreichen Beispielen transparent alle einzelnen Schritte der Berechnung durch, sodass bei Ihnen sicher keine Fragen mehr offen bleiben! Lesen Sie weiter!
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Anhand unserer übersichtlichen Tabelle können Sie ganz einfach den Regelsatz der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 InsVV bestimmen! Klicken Sie hier!
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Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters erfolgt auf Antrag durch das Insolvenzgericht. In unserem Fachbeitrag erläutern wir alle Details des sog. Vergütungsfestsetzungsverfahrens des Insolvenzverwalters, z.B. zu Inhalt des Antrags, Beschlussfassung, Rechtsmittel sowie die Frage, wie sich ein späterer Massezufluss auswirkt. Klicken Sie hier!
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Gesondert vergütet wird der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren für eine Nachtragsverteilung und die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans. Hier finden Sie alle Infos!
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