Die Bestellung des vorläufigern Insolvenzverwalters
Eignungskriterien und mehr: Hier finden Sie alle Informationen über die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht!
Auf der folgenden Themenseite finden Sie als Anwalt alle Informationen rund um den vorläufigen Insolvenzverwalter, die Sie für Ihr erfolgreiches Mandat brauchen, z.B. über die Bestellung, Rechte, Pflichten sowie Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters. So sind Sie rundum informiert und stellen die optimale Beratung und Vertretung Ihres Mandanten sicher!
Eignungskriterien und mehr: Hier finden Sie alle Informationen über die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht!
Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis und der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt: In unserem Fachbeitrag erfahren Sie, was Sie über die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wissen müssen!
Unternehmensfortführung, Einziehung von Forderungen, Prüfungspflichten gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO, arbeitsrechtliche Stellung und mehr: Klicken Sie hier für alle Informationen über die einzelnen Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters!
Hier gelangen Sie zu unserem Fachbeitrag über das Insolvenzgeld in der vorläufigen Insolvenzverwaltung!
Unser Fachbeitrag erläutert ausführlich, was Sie über die Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters wissen müssen!
Gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 InsO sind für die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters die Vorschriften der §§ 60 ff. entsprechend anzuwenden, d.h. auch der vorläufige Insolvenzverwalter haftet nach §§ 60, 61 InsO, wenn er insolvenzspezifische Pflichten gegenüber Dritten schuldhaft verletzt. Welche Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Haftung genau vorliegen müssen, erfahren Sie hier!
Die Auswirkungen in der Praxis im Fokus: Reform des § 64 InsO, Verkürzte Restschuldbefreiung, SanInsFoG, Rechtsprechung 2021/2022 uvm.