Der Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens, somit ist seine Auswahl, Bestellung und Entlassung eine Art "Schicksalsfrage" für das einzelne Insolvenzverfahren. Nicht nur die Einführung des "Fachanwalts für Insolvenzrecht" zeigt, dass es durchaus lukrativ und erstrebenswert sein kann, Insolvenzverwalter zu werden. Auf der folgenden übersichtlichen Themenseite finden Sie als Anwalt alle Informationen rund um die Bestellung und Entlassung des Insolvenzverwalters, z.B. über Vorauswahllisten, Gläubigerausschuss, konkrete Auswahlkriterien und mehr. Hier finden Sie alles für Ihr insolvenzrechtliches Mandat, was sich mit der Bestellung und Entlassung des Insolvenzverwalters beschäftigt!
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Aufnahme in die und die Bedeutung der Vorauswahllisten für die Bestellung des Insolvenzverwalters: Was das BVerfG über Listenplatz, Auswahl des Insolvenzverwalters im Einzelfall, Folgerungen für die konkrete Auswahlentscheidung, offizielle Bewerberliste und die Kriterien für die Aufnahme in die Vorauswahlliste entschieden hat, finden Sie hier!
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Inwieweit ist ein vorläufiger Gäubigerausschuss gem. § 22a InsO bei der Bestellung des Insolvenzverwalters zu beteiligen? Hier finden Sie alle Infos!
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Welche konkreten Auswahlkriterien werden für die Bestellung des Insolvenzverwalters herangezogen, um zwischen mehreren in Frage kommenden Personen aus der Vorauswahlliste zu entscheiden und wie werden diese Kriterien im Einzelnen bestimmt? In unserem Fachbeitrag erklären wir, was Sie über Einzelfalleignung, Geschäftskundigkeit, Unabhängigkeit von Gläubigern und Schuldnern und natürliche Personen wissen müssen, wenn es um die Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters geht!
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Welche Abwahlmöglichkeiten des Insolvenzverwalters hat die Gläubigerversammlung? Lesen Sie jetzt unseren Fachbeitrag!
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Entlassung von Amts wegen, wichtiger Grund i.S.v. § 59 Abs. 1 InsO, gestörtes Vertrauensverhältnis und mehr: Unser Fachbeitrag informiert Sie umfassend über die Entlassung des Insolvenzverwalters! Klicken Sie hier!
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