Aus eigener Erfahrung wissen Sie genau: Erbfälle mit Auslandsbezug sind sehr zeit- und arbeitsintensiv - und wir bewegen uns thematisch gerade nur innerhalb der EU. Denn 28 verschiedene Staaten bedeuten auch 28 verschiedene Rechtslagen. Und die sind teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Mit Geltung der Eu-ErbVO ab 17.8.2015 ändert sich das nun grundlegend. Durch ein harmonisiertes Erbrecht soll künftig klar geregelt sein, welche Rechtslage in einem konkreten Erbfall mit Auslandsbezug anzuwenden ist.
EU-ErbVO - wen betrifft sie?
Neulich habe ich mich mit einem Fachanwalt für Erbrecht unterhalten. Er sagte zu mir, dass er es klasse findet, dass "das internationale Erbrechts-Wirrwarr endlich gelöst wird".
Klar, das kann ich voll und ganz nachvollziehen. Als ich ihn dann aber gefragt habe, ob er sich schon einmal mit den ganzen Neuerungen der Verordnung befasst hat, hat er mich nur mit großen Augen angeschaut.
Was er leider übersehen hat: Die EU-ErbVO 650/2012 ist deutlich größer, als man denkt! Als Rechts- und Fachanwalt im Erbrecht oder Notar bedeutet die neue Verordnung für Sie ab sofort: Sie müssen sich jetzt mit allen Erbrechtslagen der EU befassen, nicht nur mit dem Deutschen.
Denn einerseits entfällt ab 17.08.2015 zwar die Verknüpfung des anzuwendenden Erbrechts an die Staatsangehörigkeit. Das bedeutet, dass ein Erbfall eines deutschen in Spanien jetzt auch unter spanisches Recht gestellt wird.
Auf der anderen Seite können Ihre Mandanten ab (und auch bereits vor!) dem 17.8.15 frei wählen, welches Erbrecht auf ihren Nachlass Anwendung finden soll. Das müssen Sie bei Beratungsgesprächen unbedingt im Hinterkopf behalten.
Sie sehen: Mit der EuErbVO geht ein enormes Beratungspotenzial einher: z.B. müssen nun bereits bestehende letztwillige Verfügungen auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Ebenso müssen Sie sich als Rechts- oder Fachanwalt im Erbrecht und Notar auch auf deutlich mehr Nachfragen bezüglich verschiedener Erbrechte und deren Auswirkungen in Europa einstellen.
Wir unterstützen Sie dabei!
Diese Seite richtet sich deshalb speziell an alle Rechts- und Fachanwälte im Erbrecht sowie an Notare. Mit unserer neuen Themenseite „EU-Erbrechtsverordnung“ wollen wir Sie bei diesem großen Projekt unterstützen – hier finden Sie wichtige Informationen zur Verordnung, zur mandantengerechten Beratung und auch zur praktischen Anwendung der EU-ErbVO 650/2012. Die Seite wird nach und nach mit Inhalten gefüllt.
Außerdem finden Sie hier nützlichen Downloads zur EU-ErbVO. Diese stellen wir Ihnen natürlich kostenlos zur Verfügung!
Ihr
Sebastian Hohenbild,
Deubner Online-Redaktion
Themenblock 1: Die EU-ErbVO 650/2012 - Das sind die wichtigsten Änderungen
Der Anwendungsbereich und Anpassung des deutsche Rechts
Das Europäische Nachlasszeugnis
Themenblock 2: Die EU-ErbVO 650/2012 in der Praxis
Übergangszeit und Inkrafttreten der EU-ErbVO
Auswirkungen auf Testament und Erbvertrag
Steuerliche Besonderheiten
Themenblock 3: Webinar, Informationen und Downloads
On-Demand Webinar zur EU-ErbVO 650/2012
Spezialreport „Die Europäische Erbrechtsverordnung“
EU-ERbVO 650/2012: Gratis Downloads
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