Das Thema Corona läuft auch im Arbeitsrecht heiß: Lohn bei Erkrankung mit Corona / Quarantäne, Kinderbetreuung und Arbeitspflicht, Kurzarbeit, Kündigung, Insolvenz des Arbeitgebers - überall gibt es für Sie und Ihre Mandanten Klärungsbedarf. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten.
Aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022: Was gilt bis Frühjar 2023?
Die am 25.05.2022 ausgelaufene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 01.10.2022 wieder in Kraft gesetzt, um das betriebliche Infektionsgeschehen in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten so gut wie möglich einzudämmen. Sie gilt bis April 2023. Welche Maßnahmen nun von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu beachten sind, erfahren Sie in unserem folgenden Beitrag.
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Neue Coronapflichten und -vorgaben am Arbeitsplatz ab dem 24.11.2021 – Das Gesetz zur Änderung des Impfschutzgesetzes und anderer Gesetze
Zur Eindämmung der vierten Welle hat die Ampel-Koalition – noch bevor die neue Bundesregierung im Amt war – das Gesetz zur Änderung des Impfschutzgesetzes und anderer Gesetze durch den Bundestag gebracht; der Bundesrat hat den Regelungen zugestimmt.
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Corona-Gesetz der Ampelkoalition: Homeoffice-Pflicht des Arbeitgebers, Testpflicht am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer
Noch bevor der Koalitionsvertrag vorgestellt werden kann, muss sich die Ampelkoalition als Gesetzgeber beweisen: Nach den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (Stand: 19.11.2021) beträgt die Zahl der Neuinfektionen 52.970. Die 7-Tage-Inzidenz steigt damit auf 340,7 und erreicht damit einen neuen Höchstwert. Zugleich mehren sich Berichte über allmählich zu Neige gehende freie Intensivbetten in den Kliniken.
Diese Gemengelage veranlasste die künftigen Regierungsfraktionen in der vergangenen Woche den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (IfSG-ÄnderungsG) vorzulegen. Der Gesetzentwurf findet sich unter dem folgenden Link:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000015.pdf
Die Qualität der Regelungen wird als mäßig beschrieben und ihre Kommunikation im Vorfeld des Verfahrens durchgängig als desaströs kommentiert. Zunächst musste der Entwurf „nachgeschärft“ werden, u. a. in Gestalt einer 3-G-Regelung für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Zu Beginn dieser Woche herrschte dann Verwirrung über die Einführung einer berufsspezifischen Impfpflicht, die dann aber Widerstand der FDP scheiterte. Eine Impfflicht, auch eine berufsspezifische Impfpflicht, insbesondere für den Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe, wird es zunächst nicht geben. Dass sie bei einer weiteren Verschärfung der Infektionslage doch noch kommen, ist gegenwärtig aber nicht auszuschließen.
Das Gesetz hat nach heftigen Auseinandersetzungen am Donnerstag (18.11.2021) den Bundestag und am heutigen Freitag (19.11.2021) den Bundesrat passiert. Es dürfte – einen Tag nach seiner Verkündung – am 25.11.2021 in Kraft treten.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in Zeiten von Corona: Ein Überblick
Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Rundum-Blick mit allen arbeitsrechlichen Themen, die durch Corona relvant sind oder werden könnten.
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Checkliste: Schritt für Schritt zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
Was müssen Unternehmen konkret beachten, wenn sie KUG beantragen möchten? Nutzen Sie dafür die KUG-Checkliste von RA Raik Brete (Kanzlei Thomsen & Partner). Schritt für Schritt werden Ihre Mandanten im Fall der Fälle zum erfolgreichen Antrag auf KUG geführt. Auch Sie selber können sich anhand der Checkliste informieren und für die Fragen Ihrer Mandanten rüsten.
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Checkliste: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Die Entschädigung nach IfSG ist plötzlich hochaktuell – mit dieser Checkliste haben Sie die Voraussetzungen für die Entschädigung im Griff.
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Hartz IV in Corona-Zeiten: Tablet als pandemiebedingter Mehrbedarf
Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld ist im Hartz IV-Regelbedarf nicht berücksichtigt. Nach dem Landessozialgericht NRW ist der Mehrbedarf auf 150 € zu veranschlagen. Das Gericht hat sich dabei am Preis eines Markentablets sowie dem Bedarfspaket „digitales Klassenzimmer“ der Bundesregierung orientiert.
Corona-Krise: Jobcenter muss unangemessen hohe Miete übernehmen
Das Sozialgericht Berlin hat in einem Eilverfahren ein Jobcenter verpflichtet, die eigentlich unangemessen hohen Mietkosten einer alleinerziehenden Mutter weiter zu übernehmen. Der Anspruch ergibt sich nach dem Gericht aus der Ende März wegen der Corona-Krise in Kraft getretenen Sonderregelung, wonach ein vereinfachtes Verfahren bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehen ist.
Sozialhilfe: Kein Mehrbedarf wegen Bevorratung in der Corona-Krise
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln. Die empfohlene (Not-)Bevorratung für zehn bis 14 Tage in Zeiten der Corona-Pandemie führt nicht zu einem unausweichlichen bzw. unabweisbaren Bedarf im Sinne des Sozialhilferechts. Das hat das Hessische Landessozialgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.