BSG - Beschluss vom 02.01.2023 (B 11 AL 18/22 AR)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. November 2022 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die von der Klägerin [...]