BSG - Beschluss vom 31.01.2023 (B 5 SF 1/23 S)
Der Rechtsbehelf des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Senats vom 23. Dezember 2022 (B 5 SF 12/22 S) wird als unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden [...]