LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.11.2016 (L 5 P 48/16)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 6.5.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Der Kläger begehrt von der Beklagten für die [...]