LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.12.2016 (L 1 KR 508/14)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Im Streit ist nur noch der Umfang des Anspruches der Klägerin auf Prozesszinsen. [...]