LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.12.2016 (L 5 KR 290/16)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 03.03.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Erhebung von Beiträgen zur [...]