BSG - Beschluss vom 05.11.2015 (B 2 U 243/15 B)
Die Anträge des Klägers werden als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I Mit Urteil vom 16.4.2015, zugestellt am 11.5.2015, hat das Bayerische LSG die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des SG [...]