LSG Hamburg - Urteil vom 25.02.2015 (L 5 KA 32/11)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt die Neubescheidung seiner Honorarabrechnung für das Quartal [...]