LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.02.2015 (L 18 KN 129/14)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 22.8.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist [...]