LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 06.03.2015 (L 4 R 2666/13)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15. März 2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die Beteiligten streiten im [...]