LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 10.03.2015 (L 23 SO 208/14 B)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerde an das Bundessozialgericht wird nicht zugelassen. Die nach § 17a Abs. 2, Abs. 4 Satz 3 GVG statthafte und auch [...]