LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.11.2012 (5 Ta 183/12)
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.09.2012 - 10 Ca 985/12 - wird zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. [...]